Das mittlerweile über 40 Jahre alte Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz steht kurz vor einer Modernisierung und es ist angedacht,
dass bald auch Flussbestattungen in Deutschland möglich werden.
Wir stehen in ständigem Kontakt mit dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz
um aktuelle Informationen sofort teilen zu können..
Allerdings befindet sich das Ministerium noch im gesetzlichen Vorverfahren. Einige Schritte müssen noch erfolgen, bis der Referentenentwurf in den Landtag gehen kann, der diesen dann hoffentlich so, wie er vorgeschlagen wurde, beschließt.
Der Gesetzentwurf sieht die "Seebestattung" auf den 4 größten Flüssen (Rhein, Mosel, Lahn und Saar) in Form der Beisetzung einer Urne aus wasserlöslichen, schnellzersetzenden, biologischen Materialien,
die das Wasser nicht beinträchtigen oder das Verstreuen der Asche vom Schiff aus, auf rheinland-pfälzichem gebiet vor.
Näheres dazu wird dann in einer Rechtsverordnung zum Bestattungsgesetz geregelt werden, welche davon abhängt,
ob der Landtag die "Seebestattung" auf Flüssen beschließt.
Sowohl die "Seebestattung", als auch die Aushändigung der Asche bedürfen der Genehmigung
der jeweils zuständigen Ordnungsbehörde.
Geplant ist, dass der Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause 2025 vom Landtag beschlossen wird.